Neues Quartal seit 01.01.2025
Zu Beginn eines neuen Quartals müssen wir Ihre eGK* einlesen - anderenfalls können wir keine Rezepte etc. für Sie ausstellen.
Sollte Ihre Karte im laufenden Quartal noch nicht eingelesen worden sein, müssen Sie auch bei elektronischen Bestellungen zum Einlesen Ihrer Karte zu uns kommen.
*eGK = elektronische Gesundheitskarte