Seit dem 01.10.2021 müssen Patientinnen und Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an die Krankenversicherung weiterleiten. Dies erfolgt seit dem elektronisch durch die Arztpraxis. Seit dem 01.01.2023 ruft das Unternehmen, bei dem die Patientin / der Patientin angestellt* ist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenversicherung ab.Damit ...
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